icon
×
CARE-Krankenhäuser Ramnagar, Visakhapatnam

IDA – Allgemeine Geschäftsbedingungen

IDA – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. TERMINIERUNG

1.1 Ihre Ernennung zum nicht-exekutiven unabhängigen Direktor im Verwaltungsrat des Unternehmens unterliegt keiner turnusmäßigen Ausscheidung.

1.2 Der Begriff „unabhängiger Direktor“ ist gemäß der Definition im Companies Act, 2013 auszulegen.

1.3 Ihre Ernennung unterliegt den Bestimmungen des Companies Act, 2013 („Gesetz“), der Satzung der Gesellschaft in ihrer jeweils gültigen Fassung.

1.4 Sie sind verpflichtet sicherzustellen, dass Sie den Vorstand unverzüglich informieren, falls eine Situation eintritt, in der Sie Ihre Unabhängigkeit verlieren könnten.

1.5 Ihre Ernennung erfolgt nicht als Anstellung bei der Firma, und dieses Schreiben ist daher nicht als Arbeitsvertrag auszulegen.

2. Ernennung von Mitgliedern in Ausschüsse des Verwaltungsrats

2.1 Als Mitglied des Verwaltungsrats können Sie zur Mitarbeit in verschiedenen Ausschüssen des Verwaltungsrats eingeladen bzw. nominiert werden, die von Zeit zu Zeit eingerichtet werden.

3. Rolle und Aufgaben

3.1 Ihre Rolle, Pflichten und Verantwortlichkeiten entsprechen denen, die üblicherweise von einem unabhängigen, nicht geschäftsführenden Direktor gemäß dem Companies Act, 2013, erwartet werden, und es wird von Ihnen erwartet, dass Sie Ihre Pflichten, ob gesetzlich, treuhänderisch oder nach Common Law, gewissenhaft, effizient und sorgfältig in einem Umfang erfüllen, der sowohl den Funktionen Ihrer Rolle als auch Ihren Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen entspricht.

3.2 Sie sind verpflichtet, den in Anhang IV zu Abschnitt 149(8) des Gesetzes von 2013 dargelegten „Verhaltenskodex für unabhängige Direktoren“ sowie die im Gesetz von 2013 (einschließlich Abschnitt 166) festgelegten Pflichten der Direktoren einzuhalten.

3.3 Sie sind außerdem verpflichtet, den Verhaltenskodex, gleich wie er genannt wird, der für die leitende Führungsebene des Unternehmens gilt, einschließlich etwaiger Überarbeitungen desselben, einzuhalten.

3.4 Sie sind verpflichtet, stets in Übereinstimmung mit der Satzung des Unternehmens in ihrer jeweils gültigen Fassung zu handeln.

3.5 Sie sind verpflichtet, in gutem Glauben zu handeln, um die Ziele des Unternehmens zum Wohle seiner Mitglieder und im besten Interesse des Unternehmens zu fördern.

3.6 Sie sind verpflichtet, Ihre Pflichten mit der gebotenen Sorgfalt, Geschicklichkeit und Gewissenhaftigkeit zu erfüllen.

3.7 Sie dürfen Ihr Amt als Direktor nicht abtreten; jede derartige Abtretung ist ungültig.

4. VERBINDLICHKEITEN

4.1 Sie als unabhängiger Direktor haften für Unterlassungen oder Handlungen des Unternehmens, die mit Ihrem Wissen, im Rahmen von Vorstandsprozessen und mit Ihrer Zustimmung oder Duldung erfolgten oder bei denen Sie nicht mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt haben.

5. DIREKTVERSICHERUNG

5.1 Das Unternehmen hat eine D&O-Versicherung abgeschlossen, die für die gesamte Dauer Ihrer Anstellung erneuert und aufrechterhalten wird.

6. STATUS DER ERNENNUNG

6.1 Sie werden kein Angestellter des Unternehmens und dieses Schreiben stellt keinen Arbeitsvertrag dar. Sie erhalten eine Aufwandsentschädigung für die Teilnahme an Sitzungen des Vorstands und seiner Ausschüsse, deren Höhe vom Vorstand jeweils festgelegt wird.

6.2 Während Ihrer Anstellung haben Sie keinen Anspruch auf Bonuszahlungen und auch keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Mitarbeiteraktienoptionsprogramm des Unternehmens.

7. Kostenerstattung

7.1 Das Unternehmen kann Ihnen angemessene und faire Auslagen erstatten, die Ihnen im Rahmen Ihrer Tätigkeit als unabhängiges Mitglied des Verwaltungsrats entstanden sind. Dies kann die Erstattung von Auslagen für die Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungsrats/Ausschüssen, Hauptversammlungen, gerichtlich angeordneten Sitzungen, Treffen mit Aktionären/Gläubigern/der Geschäftsleitung (vorbehaltlich vorheriger Rücksprache mit dem Verwaltungsrat) sowie die Einholung von professioneller Beratung durch unabhängige Berater umfassen.
zur Erfüllung Ihrer Pflichten als unabhängiger Direktor.

7.2 Die Einzelheiten der an unabhängige Direktoren zu zahlenden Sitzungsgelder lauten wie folgt:
Für die Teilnahme an der Vorstandssitzung: 75000 Rupien
Für die Teilnahme an der Ausschusssitzung: 25,000 Rupien.

8. INTERESSENKONFLIKT

6.1 Mit der Annahme dieser Ernennung bestätigen Sie, dass Ihre sonstigen Positionen, einschließlich Ihrer Aufsichtsratsmandate in anderen Organisationen, keine Interessenkonflikte im Zusammenhang mit Ihrer Ernennung zum unabhängigen Aufsichtsratsmitglied des Unternehmens begründen. Sollten Sie während Ihrer Amtszeit einen Interessenkonflikt oder potenziellen Interessenkonflikt feststellen, sind Sie verpflichtet, das Unternehmen darüber zu informieren.

6.2 Als unabhängiger Direktor dürfen Sie keine Tätigkeit ausüben, die nicht von Ihnen als unabhängiger Direktor erwartet wird.

9. BEWERTUNG

9.1 Der Verwaltungsrat wird gemäß den Unternehmensrichtlinien jährlich eine Bewertung der Leistung des Verwaltungsrats als Ganzes, der Ausschüsse des Verwaltungsrats und der einzelnen Direktoren durchführen.

10. Offenlegungen

10.1 Jegliches wesentliche Interesse eines Direktors an einer Transaktion oder Vereinbarung, die das Unternehmen abgeschlossen hat, ist spätestens dann offenzulegen, wenn die Transaktion oder Vereinbarung in einer Aufsichtsratssitzung zur Sprache kommt, damit Ihr Interesse im Protokoll entsprechend vermerkt und unsere Unterlagen aktualisiert werden können. Eine allgemeine Mitteilung über Ihr Interesse an einem Vertrag mit einer bestimmten Person, Firma oder einem Unternehmen ist ausreichend.

10.2 Während der Vertragslaufzeit sind Sie verpflichtet, alle gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungen/Bestätigungen gemäß den geltenden Gesetzen einzureichen.

11. Vertraulichkeit von Informationen

11.1 Alle Informationen, die Sie während Ihrer Amtszeit als Direktor des Unternehmens erlangen, sind vertraulich und dürfen weder während Ihrer Amtszeit noch nach deren Beendigung (auf welchem ​​Wege auch immer) ohne vorherige Genehmigung des Vorsitzenden an Dritte weitergegeben werden, einschließlich an Personen, die vom Vorsitzenden hierzu ordnungsgemäß bevollmächtigt wurden, es sei denn, dies ist gesetzlich oder durch eine Aufsichtsbehörde vorgeschrieben.
Auf Anfrage sind Sie verpflichtet, alle Ihnen zur Verfügung gestellten Dokumente und sonstigen Materialien herauszugeben.
den Posten des Direktors innehabend.

12. Beendigung

12.1 Ihre Tätigkeit als Direktor im Vorstand des Unternehmens endet gemäß den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

12.2 Sie können jederzeit von Ihrem Amt als unabhängiges, nicht-geschäftsführendes Vorstandsmitglied zurücktreten, indem Sie dem Vorstand eine angemessene schriftliche Mitteilung zukommen lassen. Sie müssen jedoch auch dem Handelsregister eine Kopie Ihres Rücktrittsschreibens mit Angabe der Gründe für den Rücktritt im vorgeschriebenen elektronischen Formular übermitteln.

13. ANWENDBARES RECHT

13.1 Dieses Ernennungsschreiben unterliegt den Gesetzen Indiens und Ihre Anstellung unterliegt der Gerichtsbarkeit der indischen Gerichte.

Wenn Sie mit diesen Ernennungsbedingungen für Ihre Ernennung zum nicht-exekutiven unabhängigen Direktor des Unternehmens einverstanden sind, bestätigen Sie bitte Ihre Annahme dieser Bedingungen, indem Sie die beigefügte Kopie dieses Schreibens unterschreiben und an uns zurücksenden.

Adresse des Registerführers und des Aktienübertragungsagenten:

Venture Capital And Corporate Investments Private Limited.

12-10-167,

Bharat Nagar

Hyderabad, 500018,

Telefon: +91 040-23818475/23818476/23868023

Fax: +91 040-23868024